ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN
Für DONAU HOME / Donauputz GmbH Stand: 13.09.2021
DONAU HOME / Donauputz GmbH , Gutenbergstrasse 28 , 89073 Ulm
– nachstehend „Unterkunft“ genannt –
1. Geltungsbereich
1.1 Die nachstehenden allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über die mietweise Überlassung von Zimmern oder Apartments, zur Beherbergung sowie alle für den Gast erbrachten weiteren Leistungen und Lieferungen der Unterkunft.
1.2 Abweichende Regelungen haben nur dann Geltung, wenn sie zwischen der Unterkunft und dem Gast individuell vereinbart wurden.
2. Zustandekommen des Vertrages
2.1 Der Beherbergungsvertrag oder Vereinbarung kommt zustande, indem der Gast einen Antrag abgibt (Zimmerbuchung), der Antrag kann mündlich, schriftlich, telefonisch oder per E-mail erfolgen. Der Antrag muss von der Unterkunft angenommen werden. Die Annahme erfolgt durch eine Bestätigung der Zimmerbuchung.
Die Bestätigung der Zimmerbuchung kann mündlich, schriftlich, telefonisch oder per E-Mail erfolgen.
2.2 Erfolgt die Zimmerbuchung durch einen Dritten für den Gast, haftet er der Unterkunft gegenüber zusammen mit dem Gast als Gesamtschuldner für alle Verpflichtungen aus dem Beherbergungsvertrag, sofern der Unterkunft eine entsprechende Buchung des Dritten vorliegt.
2.3 Die Unter- und Weitervermietung der überlassenen Zimmer sowie deren Nutzung zu anderen als der Beherbergung dienenden Zwecken, bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung der Unterkunft.
3. Preise und Leistungen
3.1 Die Unterkunft ist verpflichtet, die vom Gast gebuchten Zimmer nach Maßgabe dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen bereitzuhalten und die vereinbarten Leistungen zu erbringen.
3.2 Der Gast ist verpflichtet, die für die Zimmerüberlassung und die von ihm in Anspruch genommenen weiteren Leistungen geltenden bzw. vereinbarten Preise der Unterkunft im Voraus zu zahlen. Dies gilt auch für vom Gast oder vom Besteller veranlasste Leistungen und Auslagen der Unterkunft gegenüber Dritten.
3.3 Die vereinbarten Preise verstehen sich immer zzgl. der jeweiligen gesetzlichen Mehrwertsteuer.
3.4 Die Preise können von der Unterkunft geändert werden, wenn der Gast nachträglich Änderungen der Anzahl der gebuchten Zimmer oder Anzahl der zu beherbergenden Personen, der Leistung der Unterkunft oder der Aufenthaltsdauer der Gäste wünscht, und die Unterkunft dem zustimmt.
3.5 Rechnungen der Unterkunft sind sofort nach Zugang ohne Abzug und in voller Höhe zahlbar. Jedenfalls immer vor Anreise und im Voraus.
Der Verzug setzt ein, wenn der Gast nicht innerhalb von 3 Tagen nach Fälligkeit und Zugang einer Rechnung Zahlung leistet. Bei Zahlungsverzug ist die Unterkunft berechtigt, gegenüber Verbrauchern Verzugszinsen in Höhe von 5% über dem Basiszinssatz zu berechnen. Im Geschäftsverkehr beträgt der Verzugszinssatz 9% über dem Basiszinssatz. Der Unterkunft bleibt die Geltendmachung eines höheren Schadens vorbehalten. Für jede Mahnung nach Verzugseintritt kann das Hotel eine Mahngebühr von 25,00 EUR erheben.
3.6 Die Unterkunft wird bei Vertragsschluss oder danach eine Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung verlangen. Die Höhe der Vorauszahlung und deren Fälligkeit können im Vertrag schriftlich vereinbart werden. Die Unterkunft ist ferner berechtigt, während des Aufenthaltes aufgelaufene Forderungen durch Erteilung einer Zwischenrechnung jederzeit fällig zu stellen und sofortige Zahlung zu verlangen.
3.7 Der Gast kann nur mit einer unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderung gegenüber einer Forderung der Unterkunft aufrechnen oder mindern.
4. Nicht in Anspruch genommenen Leistungen, Stornierung, Rücktritt des Gastes
4.1 Die Unterkunft räumt dem Gast ein Rücktrittsrecht ein. Dabei gelten folgende Bestimmungen:
Im Falle des Rücktritts des Gastes von der Buchung hat die Unterkunft Anspruch auf angemessene Entschädigung.
Die Unterkunft hat die Wahl, gegenüber dem Gast statt einer konkret berechneten Entschädigung eine Rücktrittspauschale geltend zu machen. Die Rücktrittspauschale beträgt 50% des vereinbarten Preises, bei einem Rücktritt bis zu 14 Tage vor Anreise, und 100% des vereinbarten Preises bei einem Rücktritt bis zu 7 Tagen vor Anreise . Dem Gast steht der Nachweis frei, dass der Unterkunft kein Schaden oder der Unterkunft entstandene Schaden niedriger als die geforderte Entschädigungspauschale ist.
4.2 Die vorstehenden Regelungen über die Entschädigung gelten entsprechend, wenn der Gast das gebuchte Zimmer, Apartment oder die gebuchten Leistungen ohne dies der Unterkunft rechtzeitig mitzuteilen, nicht in Anspruch nimmt.
4.3 Der Anspruch auf Entschädigung entfällt, sofern die Unterkunft dem Gast im Vertrag eine Option eingeräumt hat, innerhalb einer bestimmten Frist ohne weitere Rechtsfolgen vom Vertrag zurückzutreten, hat die Unterkunft keinen Anspruch auf Entschädigung. Maßgeblich für die Rechtzeitigkeit der Rücktrittserklärung ist deren Zugang in der Unterkunft. Der Gast muss den Rücktritt in Textform erklären.
4.4 Vorzeitige Abreisen, werden von der Unterkunft nicht gutgeschrieben oder rückvergütet.
5. Rücktritt der Unterkunft
5.1 Sofern dem Gast im Beherbergungsvertrag ein kostenfreies Rücktrittsrecht nach Ziffer 4.3 eingeräumt wurde, ist die Unterkunft ebenfalls berechtigt, innerhalb der vereinbarten Frist vom Vertrag zurückzutreten, wenn Anfragen anderer Gäste nach den gebuchten Zimmern vorliegen und der Gast auf Rückfrage der Unterkunft die Buchung nicht endgültig bestätigt.
5.2 Wird die gemäß Ziffer 3.6 vereinbarte Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung nicht binnen einer hierfür gesetzten Frist geleistet, so ist die Unterkunft gleichfalls zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.
5.3 Ein Rücktrittsrecht aus wichtigem Grund vom Vertrag ist davon unberührt. Es besteht insbesondere falls:
- höhere Gewalt oder andere der Unterkunft nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen;
- Zimmer unter irreführender oder falscher Angabe wesentlicher Tatsachen, z. B. bezüglich der Person des Gastes oder des Zwecks, gebucht werden;
- die Unterkunft begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass die Inanspruchnahme der Leistung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen der Unterkunft in der Öffentlichkeit gefährden kann, ohne dass dies dem Herrschafts- bzw. Organisationsbereich der Unterkunft zuzurechnen ist;
- eine unbefugte Unter- oder Weitervermietung gemäß Ziffer 2.3 vorliegt;
- ein Fall der Ziffer 6.3 vorliegt;
- die Unterkunft von Umständen Kenntnis erlangt, dass sich die Vermögensverhältnisse des Gastes nach Vertragsabschluss wesentlich verschlechtert haben, insbesondere wenn der Gast fällige Forderungen der Unterkunft nicht ausgleicht oder keine ausreichende Sicherheitsleistung bietet und deshalb Zahlungsansprüche der Unterkunft gefährdet erscheinen;
- der Gast über sein Vermögen einen Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens gestellt, eine Vermögensauskunft nach § 807 Zivilprozessordnung erteilt, ein außergerichtliches der Schuldenregulierung dienendes Verfahren eingeleitet oder seine Zahlungen eingestellt hat;
- ein Insolvenzverfahren über das Vermögen des Gastes eröffnet oder die Eröffnung desselben mangels Masse oder aus sonstigen Gründen abgelehnt wird.
5.4 Die Unterkunft wird den Gast von der Ausübung des Rücktrittsrechts unverzüglich in Kenntnis setzen.
5.5 n den vorgenannten Fällen des Rücktritts entsteht kein Anspruch des Gastes auf Schadensersatz.
6. An- und Abreise
6.1 Der Gast erwirbt keinen Anspruch auf die Bereitstellung bestimmter Zimmer, es sei denn, die Unterkunft hat die Bereitstellung bestimmter Zimmer ausdrücklich schriftlich bestätigt.
6.2 Gebuchte Zimmer stehen dem Gast ab 17.00 Uhr des vereinbarten Anreisetages zur Verfügung. Der Gast hat keinen Anspruch auf frühere Bereitstellung.
6.3 Gebuchte Zimmer sind vom Gast bis spätestens 20.00 Uhr des vereinbarten Anreisetages in Anspruch zu nehmen. Sofern nicht ausdrücklich eine spätere Ankunftszeit vereinbart wurde, hat die Unterkunft das Recht, gebuchte Zimmer nach 20.00 Uhr anderweitig zu vergeben, ohne dass der Gast hieraus Ersatzansprüche herleiten kann. Der Unterunft steht insoweit ein Rücktrittsrecht zu.
6.4 Am vereinbarten Abreisetag sind die Zimmer der Unterkunft spätestens um 10.00 Uhr geräumt zur Verfügung zu stellen. Danach kann die Unterkunft über den ihm dadurch entstehenden Schaden hinaus für die zusätzliche Nutzung des Zimmers den Tageszimmerpreis in Rechnung stellen, ab 12.00 Uhr 100 % des vollen gültigen Logispreises. Dem Gast steht es frei, der Unterkunft nachzuweisen, dass diesem kein oder ein wesentlich niedrigerer Schaden entstanden ist.
7. Haftung
7.1 Die Unterkunft haftet in Fällen des Vorsatzes oder der groben Fahrlässigkeit nach den gesetzlichen Bestimmungen. Für leichte Fahrlässigkeit haftet die Unterkunft ausschließlich wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder wegen der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Der Schadensersatzanspruch für die leicht fahrlässige Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist jedoch auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, soweit nicht wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit gehaftet wird. Für das Verschulden von Erfüllungsgehilfen und Vertretern haftet der Veranstalter in demselben Umfang.
7.2 Die Regelung des vorstehenden Absatzes (8.1) erstreckt sich auf Schadensersatz neben der Leistung, den Schadensersatz statt der Leistung und den Ersatzanspruch wegen vergeblicher Aufwendungen, gleich aus welchem Rechtsgrund, einschließlich der Haftung wegen Mängeln, Verzugs oder Unmöglichkeit.
7.3 Soweit dem Gast ein Pkw-Stellplatz zur Verfügung gestellt wird, besteht keine Überwachungspflicht der Unterkunft, es sei denn, dies wurde individuell schriftlich in einem Verwahrungsvertrag vereinbart.
7.4 Nachrichten, Post und Warensendungen für die Gäste werden mit Sorgfalt behandelt. Die Unterkunft übernimmt die Zustellung, Aufbewahrung und – auf Wunsch – gegen Entgelt die Nachsendung derselben sowie auf Anfrage auch für Fundsachen. Schadensersatzansprüche, außer wegen grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz, sind ausgeschlossen. Die Unterkunft ist berechtigt, nach spätestens einmonatiger Aufbewahrungsfrist unter Berechnung einer angemessenen Gebühr die vorbezeichneten Sachen dem lokalen Fundbüro zu übergeben.
7.5 Die Verjährung der Ansprüche des Gastes erfolgt nach den gesetzlichen Bestimmungen.
Informationen zum Datenschutz nach EU-DSGVO:
Unser Unternehmen prüft regelmäßig bei Vertragsabschlüssen und in bestimmten Fällen, in denen ein berechtigtes Interesse vorliegt, auch bei Bestandskunden, Ihre Bonität. Dazu arbeiten wir mit der Creditreform Boniversum GmbH, Hammfelddamm 13, 41460 Neuss zusammen, von der wir die dazu benötigten Daten erhalten. Zu diesem Zweck übermitteln wir Ihren Namen und Ihre Kontaktdaten an die Creditreform Boniversum GmbH. Die Informationen gem. Art. 14 der EU-Datenschutz-Grundverordnung zu der bei der Creditreform Boniversum GmbH stattfindenden Datenverarbeitung finden Sie hier: https://www.boniversum.de/eu-dsgvo/informationen-nach-eu-dsgvo-fuer-verbraucher.
8. Schlussbestimmungen
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
Ulm, 13. September 2021 DONAU HOME / Donauputz GmbH